Nicht immer entsteht durch die berufliche Tätigkeit ein Personen- und/oder Sachschaden. Es gibt Berufszweige, bei denen ein rein finanzieller Schaden beim Kunden entstehen kann, ohne dass ein Personen- und/oder Sachschaden vorausgegangen ist. Hier spricht man vom sogenannten echten Vermögensschaden. Folgende Berufszweige sind unter anderem von diesem Risiko betroffen: Rechtsanwälte, Steuerberater Immobilienmakler, Eventagenturen, IT-Dienstleister, Unternehmensberater und viele mehr. Ein Schadensfall kann beispielsweise durch die versäumte Frist eines Rechtsanwalts entstehen, infolgedessen eine Geldforderung nicht mehr durchsetzbar ist. Mit einer Vermögensschadenhaftpflicht und der Directors-and-Officers-Versicherung sind Sie dagegen gewappnet.